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Visitation ist der offizielle Besuch kirchenleitender Organe bei Kirchenbezirken oder Ortsgemeinden- im Sinn von Apostelgeschichte 15 Vers 36, wo Paulus und Barnabas sich
auf den Weg machen, um wiederum "nach den Brüdern und Schwestern zu
sehen, wie es um sie steht". Es geht dabei sowohl um kollegiale
Wahrnehmung des bischöflichen Aufsichtsamtes als auch darum, "die
Gemeinden im Glauben zu stärken" (Apg. 15,41-16,5).
Es geht weniger um das Erreichen eines für alle gleichen kirchlichen Standards, sondern eher um einen kommunikativen Prozess zur Gewinnung eines geistlichen Profils der einzelnen Gemeinden im Rahmen der Gesamtkirche. Kam es bei früheren Visitationen darauf an, Rücklick zu halten und
sich die Ereignisse, Erfahrungen und Entwicklungen der letzten sechs Jahre
zu vergegenwärtigen, so liegt nun ein Schwerpunkt darauf, nach vorne zu
blicken und die Ziele der nächsten sieben Jahre ins Auge zu fassen. Damit
wird das Bestehende nicht über Bord geworfen, sondern auf seine
Zukunftstauglichkeit überprüft. Ablauf der Visitation allgemein
IM VORFELD:
1. Planungsgespräch (rechtzeitig) 2. Information der Gemeinde 3. Erstellung der vorlaufenden Berichterstattung (Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Fragebögen) 4. Beratung der vorlaufenden Berichterstattung (Erstellung eines Diskussionspapiers durch die Visitationskommission auf Grund der Auswertung der vorlaufenden Berichterstattung) VISITATIONSTAGE: 5. Persönliche Gespräche 6. Gemeindebeirat (berät Diskussionspapier) 7. Gespräch des Ältestenkreises/Kirchengemeinderats ohne die Hauptamtlichen (kann im Anschluss an den Gemeindebeirat stattfinden) 8. Überprüfung der Pfarramtsverwaltung, Begehung der Gebäude 9. Besuch in Schulen 10. Weitere Besuche 11. Gespräch mit dem Ältestenkreis/Kirchengemeinderat zur Erstellung der Zielvereinbarung 12. Gemeindeversammlung (Hier ist auch ein Gottesdienst mit integrierter Gemeindeversammlung möglich). 13. Gottesdienst (Hier ist auch ein Gottesdienst mit integrierter Gemeindeversammlung möglich). NACH DER VISITATION: 14. Persönliche Stellungnahme der Visitationskommission zur Arbeit der Hauptamtlichen 15. Übersendung der Visitationsunterlagen (Woche danach) 16. Empfangsbestätigung und evtl. Stellungnahme des EOK (innerhalb von acht Wochen) 17. Zwischenbesuch (spätestens drei Jahre danach) Zielvereinbarungen 1. An Pfingsten 2009 ist ein Konzept für ein „Evangelisches Haus der Kinder und Familie" in der Pfalzgraf-Otto-Straße 1 erstellt. Inhaltliche Aspekte verbunden mit finanziellen und baulichen Voraussetzungen sind mit der Stadt Mosbach, mit der Gesamtkirchengemeinde und dem Evangelischen Oberkirchenrat abgestimmt. Dieser Teil eines Gemeindeentwicklungskonzepts deckt die Bereiche Kinderkrippe, Krabbelgruppen, Kinderbetreuung (in Verbindung mit den Schulen) und Elternbildungsarbeit ab, und ist mit den Handlungsfeldern Kindertagesstätte, Jungschar und musikalische Erziehung vernetzt. 2. Musikalische und gottesdienstliche Angebote in der Stiftskirche erfüllen eine Bandbreite verschiedener Musikstile und Gottesdienstformen, um unterschiedliche Zielgruppen anzusprechen. Im Januar 2009 erarbeitet der Ältestenkreis ein Konzept für die Gottesdienstkultur an der Stiftskirche im Rahmen einer Klausurtagung. Spätestens ab 2010 ist vom Ältestenkreis in Absprache mit den Zuständigen und Interessierten (u. a. Kulturamt) eine Jahresplanung erstellt und kommuniziert. 3. Die Stiftskirchengemeinde macht dem Kirchengemeinderat den Vorschlag, dass innerhalb der Kirchengemeinde Schwerpunkte kirchlicher Handlungsfelder an den einzelnen Kirchen gebildet werden unter Berücksichtigung anteiliger Finanzierung: Sie übergibt die Federführung ihrer Jugendarbeit (ab Konfirmation) an die Verantwortlichen der zeitlich befristeten Projektstelle in der Christusgemeinde unter Einbeziehung von mindestens zwei ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die Seniorenarbeit wird vom Gemeindediakon an der Stiftskirche koordiniert unter Einbeziehung von mindestens einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Christusgemeinde, der Stiftskirchengemeind und der Waldstadt.4. In regelmäßigen Gemeindebeiratssitzungen (mindestens einmal im Jahr) werden ab 2009 die bisherige Arbeit ausgewertet, Ideen für die Gemeindeentwicklung gesammelt, neue Ziele kommuniziert und die Arbeit der Ehrenamtlichen gewürdigt. 5. Im Juni 2011 findet der Zwischenbesuch der Visitationskommission statt. Anliegen der Visitationskommission vorzutragen dem Evangelischen Oberkirchenrat – Referat 8 und der Pflege Schönau: Toilettensituation in der Stiftskirche Verlegung der Sakristei
Herzlich Willkommen
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