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  Ehrenamt

Nicht Geld, sondern Sinn!

Ehrenamtliche bringen Lebendigkeit, spezifische Gaben, Wissen und Kompetenz in kirchliche Arbeitsfelder ein. Etwa 130 000 ehrenamtliche Einsatzstellen hat man einmal für Kirche und Diakonie in Baden gezählt. Die Zahl der Ehrenamtlichen selbst dürfte niedriger sein: Es gibt Besuchsdienstleiterinnen, die gleichzeitig Chorsängerinnen und Kirchenälteste sind, Prädikanten, die gleichzeitig in der Landessynode sind. Die größte Gruppe der Ehrenamtlichen ist in der Kirchenmusik engagiert. Geht man davon aus, dass die Ehrenamtlichen durchschnittlich 20 Wochen im Jahr vier Stunden für ihre Kirche im Einsatz sind, so kann man das "Ehrenamts-Bruttosozialprodukt" auch einmal in Euro und Cent ausrechnen. Je nachdem, wie hoch der Betrag für eine Stunde Ehrenamt angesetzt wird, kommen wir auf eine Summe, die im landeskirchlichen Haushalt einen großen Batzen ausmachen würde. Freilich: Der Tauschwert ehrenamtlichen Engagements ist nicht Geld, sondern Sinn!

 

Aus den Leit- und Richtlinien für ehrenamtliches Engagement in der Evangelischen Landeskirche in Baden (in der Fassung vom 22. Februar 2000):

Bedeutung und Grundlegung

Mitarbeit in Kirche und Diakonie ist ehren-, neben- oder hauptamtlich möglich. Ehrenamtliches Engagement ist eine der tragenden Säulen kirchlicher Arbeit. Ohne dieses Engagement könnten viele Aufgaben nicht wahrgenommen werden.

§ 44 Grundordnung

(1) Der Kirche Jesu Christi und ihren Gemeinden ist der Auftrag gegeben, das Evangelium in Wort und Tat zu bezeugen. Auf Grund der Taufe ist jeder Christ zu Zeugnis und Dienst in der Gemeinde und in der Welt bevollmächtigt und verpflichtet.

(2) Die besonderen Gaben und Kräfte Einzelner wirken in den verschiedenen Ämtern und Diensten der Gemeinde zusammen, um den Gemeindegliedern bei der Erfüllung ihres Auftrags zu helfen. (...)

§ 45 Grundordnung

Die in den Dienst der Leitung berufenen Gemeindeglieder tragen besondere Verantwortung für die Einheit der Gemeinde und der Kirche in Lehre und Leben und fördern den Zusammenhalt und die Zusammenarbeit der Gemeindeglieder, der kirchlichen Einrichtungen und Dienste. Die Leitung obliegt insbesondere dem Ältestenkreis (§ 22). (...)

Ehrenamtliche Arbeit ist nicht selbstverständlich. Sie verdient Anerkennung und Wertschätzung. Dieses geschieht vor allem durch partnerschaftliche Zusammenarbeit unter den Ehrenamtlichen und zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen.

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch darauf, dass sie die für ihre Tätigkeiten nötigen allgemeinen und besonderen Informationen regelmäßig erhalten. In den Pfarrämtern und anderen Dienststellen ist darauf zu achten, dass die für ehrenamtlich Tätige bestimmten Schriftstücke, Informationsblätter, Zeitschriften, Broschüren usw. rasch und vollständig weitergegeben werden.

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen notwendigen Auslagen. Dazu gehören insbesondere: Telefon- und Portokosten, Kosten für die Beschaffung von Arbeitsmaterial und Fahrtkosten. In besonders gelagerten Fällen sind auch Absprachen über die Kostenübernahme für Kinderbetreuung zu treffen. Der Auslagenersatz kann nach Maßgabe der steuerrechtlichen Vorschriften pauschaliert werden; wo dies nicht möglich ist, wird die Benutzung von Erstattungsformularen empfohlen.

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in ihrer Tätigkeit unfall- und haftpflichtversichert.

Für die Wahrnehmung einiger ehrenamtlicher Arbeitsbereiche ist eine besondere Kompetenz erforderlich. Hier kann bei Übernahme des Arbeitsbereichs eine spezielle Bildungsmaßnahme erforderlich sein. Für andere Bereiche ehrenamtlicher Arbeit bringen Ehrenamtliche ein hohes Maß an Kompetenz mit. Allen Ehrenamtlichen werden zum Ausbau der fachlichen Kompetenz Möglichkeiten der Begleitung und Fortbildung angeboten. Fortbildungsmaßnahmen orientieren sich an der ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeit und damit an den Fragen und Bedürfnissen, die aus den jeweiligen Aufgaben der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwachsen. Sie reichen von Basiskursen (Grundausbildungen) bis zu Seminaren über spezielle Einzelfragen. Auch persönlichkeitsbildende und allgemeinbildende Maßnahmen sind für das jeweilige Arbeitsfeld hilfreich.

Ehrenamtliche Tätigkeit ist für die Gesellschaft von hoher sozialer und volkswirtschaftlicher Bedeutung. Darum weiß sich die Landeskirche verpflichtet, sich in der Öffentlichkeit und gegenüber den politischen Verantwortungsträgern für die Verbesserung der gesellschaftlichen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Tätigkeit nachdrücklich einzusetzen. Dazu gehören u. a.:
a) Freistellungsregelungen (wie Bildungsurlaub, Sonderurlaub für Jugendgruppenleiterinnen und -leiter unter Fortzahlung der Bezüge, Schulfreistellungen für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer usw.);
b) verbesserte Förderung ehrenamtlicher Arbeit durch die öffentliche Hand, insbesondere von Fortbildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche;
c) soziale Absicherung (einkommensteuerrechtliche Vergünstigungen, Anerkennung bei der Anwartzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, ausreichender Versicherungsschutz);
d) Bonussysteme in Studium, Ausbildung und Beruf;
e) qualifizierte Kinder- und Sozialbetreuung;
f) Abbau bürokratischer Hemmnisse bei Abrechnungsverfahren, Kostenerstattungen etc.

Karlsruhe, 22. Februar 2000

Evangelischer Oberkirchenrat