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Ältestenkreis
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Ehrenamt Nicht Geld, sondern Sinn!
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| Aus den Leit- und
Richtlinien für ehrenamtliches Engagement in der Evangelischen
Landeskirche in Baden (in der Fassung vom 22. Februar 2000):
Bedeutung und Grundlegung Mitarbeit in Kirche und Diakonie ist ehren-, neben- oder hauptamtlich möglich. Ehrenamtliches Engagement ist eine der tragenden Säulen kirchlicher Arbeit. Ohne dieses Engagement könnten viele Aufgaben nicht wahrgenommen werden. § 44 Grundordnung (1) Der Kirche Jesu Christi und ihren Gemeinden ist der Auftrag gegeben, das Evangelium in Wort und Tat zu bezeugen. Auf Grund der Taufe ist jeder Christ zu Zeugnis und Dienst in der Gemeinde und in der Welt bevollmächtigt und verpflichtet. (2) Die besonderen Gaben und Kräfte Einzelner wirken in den verschiedenen Ämtern und Diensten der Gemeinde zusammen, um den Gemeindegliedern bei der Erfüllung ihres Auftrags zu helfen. (...) § 45 Grundordnung Die in den Dienst der Leitung berufenen Gemeindeglieder tragen besondere Verantwortung für die Einheit der Gemeinde und der Kirche in Lehre und Leben und fördern den Zusammenhalt und die Zusammenarbeit der Gemeindeglieder, der kirchlichen Einrichtungen und Dienste. Die Leitung obliegt insbesondere dem Ältestenkreis (§ 22). (...) Ehrenamtliche Arbeit ist nicht selbstverständlich. Sie verdient Anerkennung und Wertschätzung. Dieses geschieht vor allem durch partnerschaftliche Zusammenarbeit unter den Ehrenamtlichen und zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch darauf, dass sie die für ihre Tätigkeiten nötigen allgemeinen und besonderen Informationen regelmäßig erhalten. In den Pfarrämtern und anderen Dienststellen ist darauf zu achten, dass die für ehrenamtlich Tätige bestimmten Schriftstücke, Informationsblätter, Zeitschriften, Broschüren usw. rasch und vollständig weitergegeben werden. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen notwendigen Auslagen. Dazu gehören insbesondere: Telefon- und Portokosten, Kosten für die Beschaffung von Arbeitsmaterial und Fahrtkosten. In besonders gelagerten Fällen sind auch Absprachen über die Kostenübernahme für Kinderbetreuung zu treffen. Der Auslagenersatz kann nach Maßgabe der steuerrechtlichen Vorschriften pauschaliert werden; wo dies nicht möglich ist, wird die Benutzung von Erstattungsformularen empfohlen. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in ihrer Tätigkeit unfall- und haftpflichtversichert. Für die Wahrnehmung einiger ehrenamtlicher Arbeitsbereiche ist eine besondere Kompetenz erforderlich. Hier kann bei Übernahme des Arbeitsbereichs eine spezielle Bildungsmaßnahme erforderlich sein. Für andere Bereiche ehrenamtlicher Arbeit bringen Ehrenamtliche ein hohes Maß an Kompetenz mit. Allen Ehrenamtlichen werden zum Ausbau der fachlichen Kompetenz Möglichkeiten der Begleitung und Fortbildung angeboten. Fortbildungsmaßnahmen orientieren sich an der ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeit und damit an den Fragen und Bedürfnissen, die aus den jeweiligen Aufgaben der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwachsen. Sie reichen von Basiskursen (Grundausbildungen) bis zu Seminaren über spezielle Einzelfragen. Auch persönlichkeitsbildende und allgemeinbildende Maßnahmen sind für das jeweilige Arbeitsfeld hilfreich. Ehrenamtliche Tätigkeit ist für die Gesellschaft von
hoher sozialer und volkswirtschaftlicher Bedeutung. Darum weiß sich die
Landeskirche verpflichtet, sich in der Öffentlichkeit und gegenüber den
politischen Verantwortungsträgern für die Verbesserung der
gesellschaftlichen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen
ehrenamtlicher Tätigkeit nachdrücklich einzusetzen. Dazu gehören
u. a.: Karlsruhe, 22. Februar 2000 Evangelischer Oberkirchenrat |
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